Betreuungsrecht 2023


Neue Regelung des Betreuungsrecht

Bereits seit Knapp 30 Jahre gilt das aktuelle Betreuungsrecht. Nun wird es reformiert. Vor allem die Selbstbestimmung der Menschen soll jetzt besser Geschütz sein. In Kraft treten soll das geändert Gesetz ab 01.01.2023. 1,3 Millionen Menschen allein in Deutschland brauchen eine gesetzliche Betreuung. Nun wird Ihnen geholfen. Mit dem neuen Betreuungsrecht können sie ihre Interessen dann besser einfordern.

Der Mensch im Mittelpunkt

Beim neuen Betreuungsrecht steht der Mensch im Mittelpunkt. Die Betroffenen werden bei allen Entscheidungen, die das Gericht regeln muss, angehört. Der Betreuer wird nur noch als Stellvertreter fungieren. Soweit dies überhaupt nötig ist. Das Betreuungsgesetz beschreibt, dass die gesetzliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung bei der Durchführung diverser Abläufe sein soll. Die Betreuten werden zukünftig besser informiert. Vorrang haben Ihre Wünsche. Etwaiges Fehlverhalten des Betreuers wird damit schneller erkannt werden.

Ehrenamtliche Betreuer

Viele Pflegebedürftige sind auf die Unterstützung ehrenamtlicher Helfer angewiesen. Das neue Betreuungsgesetz stärkt nun auch die Rechte der Ehrenamtlichen. In speziellen Vereinen für ehrenamtliche Betreuer können sie sich über ihre Rechte informieren. Diese anerkannten Betreuungsvereine bekommen durch das Betreuungsrecht öffentliche Gelder. Damit soll gewährleistet sein, dass die Betreuungsvereine alle Aufgaben zuverlässig erledigen können.

Vormundschaftsrecht wird auch reformiert

Auch hier gibt es eine neue Fassung. Das Kind wird im Mittelpunkt stehen. Der Vormund soll schließlich nicht nur die finanzielle Seite übernehmen. Auch für das persönliche Befinden und die Erziehung soll der Vormund sorge tragen. Ab 2023 hat der Wunsch des Kindes Vorrang.

Mehrarbeit für Gerichte wegen neuem Betreuungsrecht

Wegen dem neuem Betreuungs- und Vormundschaftsrecht haben die Gerichte einiges an Mehraufwand. Zukünftig sollen z.B. alle Betreuungen die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wurden, überprüft werden. Und dass wahrscheinlich alle zwei Jahre. Neue Beschwerdestellen für die Betroffene werden eigerichtet.

Zusätzliche Kosten

Viele Betreute verstehen unsere Amtssprache nicht. Und somit machen sie oft ungewollt falsche Angaben. Die Behörden müssen nun alle entsprechenden Formulare in einfaches Deutsch umschreiben. Somit soll man unnötige Verhandlungen verhindern können.

Schon seit vielen Jahren arbeitet die Bundesregierung an dieser Reform. Die UN-Behindertenkonvention wird sehr zufrieden sein. Da die Selbstbestimmung betroffener Personen nun ermöglicht wird.

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